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Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008 | ||||||||
Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder von derzeit € 8.725,00 auf € 9.000,00 geändert, zum anderen wird die Familienbeihilfe ab dem zweiten Kind erhöht. Erhöhung der ZuverdienstgrenzeEin Kind, für das grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe besteht,
darf ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr ab 2008 maximal €
9.000,00 (bis 2007: maximal € 8.725,00) an zu versteuerndem Einkommen pro
Kalenderjahr dazuverdienen. Bei einem höheren Einkommen entfällt der
Familienbeihilfenanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Erhöhung der GeschwisterstaffelungFamilienbeihilfe monatlich in € für jedes Kind
Zusätzlich wird ab 1. Jänner 2008 eine Geschwisterstaffel ausbezahlt. Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich dadurch pro Monat
Stand: 15. November 2007 |
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