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Archiv News für Ärzte

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Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08
Dass Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit vergeuden als unbedingt notwendig,
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Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008
Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist nun nach einem langen politischen Diskussionsprozess als
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Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008
Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder
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Bausparprämie steigt 2008
Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
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Voraussichtliche GSVG/FSVG-Werte für 2008
Die Veröffentlichung dieser Werte im Bundesgesetzblatt ist abzuwarten.
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Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008


Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder von derzeit € 8.725,00 auf € 9.000,00 geändert, zum anderen wird die Familienbeihilfe ab dem zweiten Kind erhöht.

Erhöhung der Zuverdienstgrenze

Ein Kind, für das grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, darf ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr ab 2008 maximal € 9.000,00 (bis 2007: maximal € 8.725,00) an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen. Bei einem höheren Einkommen entfällt der Familienbeihilfenanspruch für das gesamte Kalenderjahr.
Nicht in die Zuverdienstgrenze von € 9.000,00 (Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsabgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträge) einzurechnen sind einkommensteuerfreie Bezüge (z. B. Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder, Tages- und Nächtigungsgelder), Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, sowie ein Einkommen des Kindes bei einem Familienbeihilfenanspruch in den drei Monaten nach Abschluss einer Berufsausbildung. Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme, d. h., es kann gleichmäßig/ungleichmäßig, regelmäßig/unregelmäßig verdient werden. Es gilt nur der Verdienst innerhalb der Beihilfen-Anspruchsperiode, alles vorher oder nachher hat für die Beihilfe keine Bedeutung.

Erhöhung der Geschwisterstaffelung

Familienbeihilfe monatlich in € für jedes Kind
(Werte ab 1.1.2008):

bis zum 2. LJ ab 3. bis 9. LJ
ab 10. bis 18. LJ ab dem 19. LJ
105,40 112,70 130,90 152,70

Zusätzlich wird ab 1. Jänner 2008 eine Geschwisterstaffel ausbezahlt. Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich dadurch pro Monat

  • für zwei Kinder um 12,8 Euro,
  • für drei Kinder um 47,8 Euro,
  • für vier Kinder um 97,8 Euro
  • und darüber hinaus für jedes weitere Kind um 50 Euro.

Stand: 15. November 2007

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