Archiv News für Ärzte
Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank? |
Der Gesetzgeber hat in Anbetracht der aktuellen Finanzkrise gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einlagensicherung von Spareinlagen bei Banken geschaffen. Im Bankwesengesetz werden nun vorläufig Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) von natürlichen Personen (egal ob Privat- oder Betriebsvermögen) in voller Höhe gesichert. Einlagen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, sind nur zu 90 % gesichert und dies nur bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000. Für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften erhöht sich dieser Höchstbetrag auf € 50.000. Diese Änderungen des Bankwesengesetzes wurden rückwirkend zum 1.10.2008 eingeführt und sind bis 31.12.2009 gültig. Danach gilt – wie von der EU als Minimum geplant – eine Grenze von € 100.000. Von der Einlagensicherung natürlich nicht betroffen sind Einzel-Aktien oder Produkte, die Aktien enthalten (z. B. Investmentfonds etc.). Stand: 16. Februar 2009 |
01 von 10
